Personalisierung im Zeitalter der Digitalisierung – Chancen und Risiken

Im Dezember 2019 konnte der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen gleich zwei hochkarätige Redner für seine Veranstaltung „Personalization in the Era of Digitalization“ gewinnen. Die US- amerikanischen Rechtswissenschaftler Cass Sunstein (Professor an der Harvard University) und Omri Ben-Shahar (Professor an der University of Chicago) entfalteten ihre Thesen und diskutierten diese anschließend mit Mitgliedern des Rates und einem but gemischten Publikum im Bundesministerium für Justiz und Verbaucherschutz.
Die Veranstaltung wurde von Staatssekretär Gerd Billen eröffent. Dieser stellte zunächst fest, dass personalisierte Werbung im Netz längst an der Tagesordnung ist. Die Digitalisierung biete jedoch weitere, bislang ungeahnte Möglichkeiten der Personalisierung. Daraus ergeben sich Chancen, aber auch neue Risiken. Louisa Specht-Riemenschneider stellte als stellvertrende Vorsitzende des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen eine Verbindung der Arbeit des Rates zur Thematik des abends dar, indem sie berichtete, dass zurzeit vor allem personalisierte Informationsverpflichtungen im Verbraucherrecht im Sachverständigenrat diskutiert werden.
Cass Sunstein sprach über ein Recht nicht manipuliert zu werden und entwickelte dafür drei Typen manipulativer Praktiken: (1) „Hidden terms“, (2) „Sludges“ und (3) „Dark Patterns“. Es sollten weder Vertragsbestimmungen vor Verbrauchen versteckt werden, noch sollten Rabatte oder Vorteile hinter einer Flut an Formularen verboren sein, noch sollten Nutzungsumgebungen so gestaltet sein, dass Nutzer zu Handlungen, wie zusätzlichen Buchungen oder Preisgabe von Daten, verleitet werden. Teilweise kann man diesen manipulativen Praktiken mit Transparenz entgegenwirken, teilweise könnte eine Aufsichtsbehörde Manipulation verhindern.
Omri Ben-Shahar malte ein faszinierendes Szenario der Zukunft und will mit seinem juristischen Gedankenexpermiment auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten. Können oder sollten in Zukunft sogar rechtliche Rahmenbedingungen mit Hilfe von großen Datenmengen und Algorithmen personalisiert werden? Würden Vertragsbestimmungen automatisch personalisiert könnte dies äußerst effizient sein. Auch das notwendige Alter zur Erlangung einer Fahrerlaubnis könnte z.B. individuell nach Reife festgelegt werden, ohne an starre Zahlen gebunden zu sein. Große Probleme ergeben sich jedoch, sobald der Algorthmus aus den Daten falsche Schlüsse zieht.

Den Bericht des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen mit weiteren Bildern finden sie hier.